nicht akzessorische Sicherheiten

nicht akzessorische Sicherheiten
fiduziarische Sicherheiten.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • akzessorische Sicherheiten — unbedingt und dauernd mit dem Bestand einer Forderung verbundene Kreditsicherheiten (⇡ Sicherheit). A.S. haben ein unselbstständiges Nebenrecht zum Gegenstand, das nur in Verbindung mit der zugrunde liegenden Forderung gilt. Zu den a.S. zählen: ⇡ …   Lexikon der Economics

  • Sicherheiten — Kreditsicherung im Rechtssinne bezeichnet alle Rechtsgeschäfte, deren Hauptzweck die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit ist, dass der Gläubiger einer Forderung zu seinem Recht kommt, sei es, dass der Schuldner seiner Leistungspflicht nachkommt, sei… …   Deutsch Wikipedia

  • fiduziarische Sicherheiten — nicht akzessorische Sicherheiten; Bezeichnung für Kreditsicherheit, die in ihrer Entstehung und ihrem Fortbestand von der Existenz eines gesicherten Anspruchs unabhängig ist (abstrakte Kreditsicherheit). Sie ist entweder als Sicherungsrecht… …   Lexikon der Economics

  • Kredit-Sicherheiten — Kreditsicherung im Rechtssinne bezeichnet alle Rechtsgeschäfte, deren Hauptzweck die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit ist, dass der Gläubiger einer Forderung zu seinem Recht kommt, sei es, dass der Schuldner seiner Leistungspflicht nachkommt, sei… …   Deutsch Wikipedia

  • Übersicherung — wird im Zivilrecht das auffällige Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert einer Kreditsicherheit und der gesicherten Forderung genannt. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Übersicherung als Nachteil für den Sicherungsgeber 3 Akzessorische… …   Deutsch Wikipedia

  • Übersicherung (Zivilrecht) — Übersicherung wird im Zivilrecht das auffällige Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert einer Kreditsicherheit und der gesicherten Forderung genannt. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Übersicherung als Nachteil für den Sicherungsgeber 3… …   Deutsch Wikipedia

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute — Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kreditinstitute sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Grundlage der Geschäftsverbindung zwischen dem Kreditinstitut und seinen Kunden bilden (sogenannter allgemeiner Bankvertrag). Auch wenn… …   Deutsch Wikipedia

  • Schuldenerlass — ist ein Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner, der zum Erlöschen der betroffenen Schulden führt. Beim Schuldenerlass handelt es sich um die radikalste Sanierungsmaßnahme für Schuldner in der Krise; die beabsichtigte Wirkung ist jedoch höchst… …   Deutsch Wikipedia

  • Sittenwidrigkeit — Die Sittenwidrigkeit ist eine Generalklausel des deutschen Rechts. Insbesondere im Privatrecht hat sie eine besondere Bedeutung. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff der Sittenwidrigkeit 2 Rechtsfolgen der Sittenwidrigkeit 2.1 Privatrecht …   Deutsch Wikipedia

  • Sicherungsvertrag — Der Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) ist im Kreditwesen eine Vereinbarung in Kreditverträgen über den Sicherungszweck von Kreditsicherheiten. Sicherungszweck von Kreditsicherheiten ist die Besicherung von Krediten.… …   Deutsch Wikipedia

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